Haftungsauschluss
Haftungsausschluss für die Veranstaltung „Waldferien“
1. Allgemeines:
Die Teilnahme an Kletteraktionen (im Freien und in der Halle), Canyoningtouren oder Hochseilgartenaktionen setzt einen guten physischen sowie psychischen Allgemeinzustand voraus und erfordert die Ausführung von aktiven und passiven Bewegungen, welche unter Umständen mit körperlicher Anstrengung verbunden sind und/oder den Teilnehmer an seine individuelle Leistungsgrenze heranbringen. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko erfolgt und der Eintritt von Personen- und Sachschäden niemals gänzlich ausgeschlossen werden kann. Um dieses Risiko möglichst zu minimieren, ist den Anweisungen des Veranstalters unbedingt zu folgen.
Der Teilnehmer – bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte – hat/haben vor Beginn des Kurses deren physische und psychische Eignung selbst zu prüfen. Etwaige Gebrechen, Erkrankungen und sonstige mögliche Einschränkungen (beispielsweise Einnahme von Medikamenten, welche die Fähigkeit zur Teilnahme am Kurs beeinträchtigen könnten) sind dem Veranstalter vor Beginn des Kurses zu melden. Wenn sich ein Teilnehmer während eines Kurses einer Aktion nicht gewachsen fühlt, hat er dies umgehend dem Veranstalter zu melden. Etwaig eingetretene Schäden und Verletzungen sind ebenfalls umgehend dem Veranstalter zu melden.
2. Haftung:
Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Teilnehmer sind ausgeschlossen. Für Personenschäden haftet der Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Verwendet der Teilnehmer eigene Ausrüstung, übernimmt der Veranstalter insbesondere keine Haftung für Unfälle, welche auf Materialversagen oder Nichtgeeignetheit der eigenen Ausrüstung des Teilnehmers zurückzuführen sind.
Das Mitführen von losen Gegenständen (beispielsweise Smartphone, Schlüssel, Brieftasche usw.) ist untersagt. Diese können durch Heraus- und Herunterfallen den Teilnehmer selbst, andere Teilnehmer oder sonstige Personen verletzen. Eine Haftung für dennoch mitgeführte Gegenstände, welche durch Heraus- oder Herabfallen beschädigt werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Gerichtsstand / Erfüllungsort / anzuwendendes Recht:
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen entstehenden Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das für den Sitz des Veranstalters örtlich und sachlich zuständige Gericht. Allfällige davon abweichende Gerichtsstände für Verbrauchen bleiben hiervon unberührt.
Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
4. Unwirksamkeit von einzelnen Klauseln:
Sollte eine der Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gilt die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahe kommende, zulässige Bestimmung als vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in der Vereinbarung normierten Maß der Leistung oder Zeit beruht; es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung und Zeit anstelle des Vereinbarten. Die Gültigkeit der restlichen Vereinbarung wird dadurch nicht berührt. Entsprechendes gilt im Fall einer ergänzungsbedürftigen Regelungslücke.